AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BFI der AK Vorarlberg GmbH für Kurse 

Geltungsbereich 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Kursmaßnahmen, alle weiteren Maßnahmen und E-Learning Kurse (im Folgenden als „Kurse bezeichnet), die vom BFI der AK Vorarlberg GmbH durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden. 

Anmeldungen 
Das BFI der AK Vorarlberg GmbH nimmt Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per E-Mail, online oder persönlich in den Räumlichkeiten des BFI der AK Vorarlberg GmbH, Widnau 4, 6800 Feldkirch entgegen, sofern es für den jeweiligen Kurs nicht anders angegeben ist. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung, die auch dann als zugegangen gilt, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet und eine etwaige Adressänderung dem BFI der AK Vorarlberg GmbH nicht schriftlich mitgeteilt wurde. Frühestens 10 Tage1 vor Kursbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung (inkl. Rechnung, Freifahrtticket und AGBs) und alle für Sie relevanten Informationen. Das BFI der AK Vorarlberg GmbH ist zur Annahme von Anmeldungen nicht verpflichtet. 

Kursbeginn bei E-Learning Kursen 
Der Zugang zu Ihrem E-Learning Kurs wird mit der Freischaltung Ihrer Zugangsdaten aktiviert, die nach dem vollständigen Zahlungseingang der Kursgebühr bei unserem Kooperationspartner erfolgt. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, werden Sie umgehend von unseren Kooperationspartnern oder dem BFI der AK Vorarlberg GmbH informiert. Die Kursinhalte sind innerhalb der EU sowie in der Schweiz verfügbar. Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang aus anderen Ländern außerhalb der EU nicht gestattet. 

Kursgebühren und Zahlungsbedingungen 
Die Kursgebühren des BFI der AK Vorarlberg GmbH enthalten, wenn nicht anders angegeben, keine Umsatzsteuer und sind vor Veranstaltungsbeginn ohne jeden Abzug (Gutscheine, Ermäßigungen, …) zu entrichten. Bei der Begleichung sind die Kund:innen- und Kursnummer anzuführen, um eine eindeutige Zuordnung der Beiträge zu ermöglichen. Die gesamte Kursgebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs oder einzelne Termine nicht besucht werden, wenn verspätet in den Kurs eingestiegen wird oder dieser vorzeitig abgebrochen wird. Ein Nichteinzahlen der Kursgebühr oder eine Nichtteilnahme am Kurs ohne schriftliche Benachrichtigung gilt ausdrücklich nicht als Abmeldung. Auslandsüberweisungsspesen dürfen nicht zu Lasten des BFI der AK Vorarlberg GmbH verrechnet werden! 

Kursgebührenermäßigungen 
Das BFI der AK Vorarlberg GmbH gewährt spezielle Ermäßigungen. Bei der Buchung von nBildungsangeboten sind Kombinationen von mehreren Rabatten nicht möglich. Für diese gilt, dass sie nur dann berücksichtigt werden können, wenn die entsprechenden Angaben und Nachweise zur Inanspruchnahme der Ermäßigung vor Kursbeginn erbracht wurden und die Kursteilnehmer:innen die Kursgebührt privat bezahlen. Wird die Kursgebühr vom Arbeitgeber beglichen, so besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Prüfungskurse und Prüfungsgebühren sind von der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Ermäßigungen ausgenommen. 

Änderungen im Kursprogramm/Kursabsage 
Die Kursveranstaltungen werden über einen längeren Zeitraum geplant und zur Drucklegung vorbereitet. Im Laufe der Zeit kann es aus organisatorischen Gründen zu Programmänderungen hinsichtlich Beginnzeiten, Kurstagen, Terminen und Veranstaltungsorten, Kursleiter:innen sowie Kursabsagen kommen. Zudem ist es möglich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird und diese deshalb abgesagt wird. Das BFI der AK Vorarlberg GmbH behält sich vor, aus diesen oder aus anderen zwingenden Gründen den angekündigten Kurs abzusagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Kursgebühr zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Sie werden von uns in geeigneter Weise (telefonisch oder schriftlich) informiert. Das BFI der AK Vorarlberg GmbH kann keine Gewähr für Druck- oder Schreibfehler übernehmen. 

Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr 
Mit der Akzeptanz der AGB des BFI der AK Vorarlberg GmbH stimmt der/die Teilnehmer:in ausdrücklich dem Erhalt von elektronischem Schriftverkehr zu. Somit erfolgt die Zusendung von Dokumenten (Anmeldebestätigung, Einladungen, ...) per E-Mail an die Kursteilnehmer:innen oder wird über einen Login in der Kursverwaltungssoftware zum Download zur Verfügung gestellt. Um zusätzliche Informationen zum Kursprogramm und weitere Serviceleistungen und Angebote  möglichst rasch zu kommunizieren, erhalten unsere Teilnehmer:innen diese Informationen ebenfalls per E-Mail bzw. über den persönlichen Login in der Kursverwaltungssoftware. 
  

Gesetzliches Rücktrittsrecht 
Ein/e Teilnehmer:in kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bzw. einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (Das sind Verträge per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel) ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Mail) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage (Samstag, Sonn- und Feiertage zählen mit) ab Vertragsabschluss. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (gültig hierfür sind z.B. Poststempel, Maileingang). Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das BFI der AK Vorarlberg GmbH, erreichbar unter service@bfi-vorarlberg.at bzw. BFI der AK Vorarlberg GmbH, Widnau 4, 6800 Feldkirch, mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dazu das auf Anfrage oder im Internet (www.bfivorarlberg.at) erhältliche Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des mRücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich eine andere Rückzahlungsmodalität vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. 

Storno und Stornoentgelt 
Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen ist, ist für den Vertragsrücktritt ein Stornoentgelt zu bezahlen, das im Fall eines Stornos zwischen dem 10. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30 % des vereinbarten Kursentgelts beträgt. Bei Storno ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt das Stornoentgelt 100 % des vereinbarten Kursentgelts (einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen). In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige Anmeldungen. Bei Nominierung eines geeigneten (z.B. gleiches Sprachniveau) Ersatzteilnehmers oder einer geeigneten Ersatzteilnehmerin und Überprüfung bzw. Befürwortung der Eignung der potentiellen Ersatzperson seitens des BFI der AK Vorarlberg GmbH entfällt die Stornogebühr. Die Stornierung eines Kurses hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Stornos beim BFI der AK Vorarlberg GmbH maßgeblich. Ab diesem Zeitpunkt ist das Stornoentgelt fällig und von Ihnen zu bezahlen. Achtung: Diese Stornobedingungen gelten auch im Krankheitsfall, unerwarteter Kündigung, Schwangerschaft usw. 

Kein Widerrufsrecht bei E-Learning Kursen 
Da die Freischaltung von E-Learning Kursen erst erfolgt, nachdem das BFI der AK Vorarlberg GmbH dem/r Teilnehmer:in eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt hat, hat der/die Teilnehmer:in nach § 18 Abs 1 Z 11 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Teilnahmebestätigung 
Ein Anspruch auf Ausstellung einer BFI-Teilnahmebestätigung (Kursbesuchsbestätigung) besteht nur, nachdem der hierfür in der Kursbeschreibung oder bei Kursbeginn definierten Prozentsatz (in der Regel 75%, 80% oder 100) der festgelegten Kursstunden besucht wurden und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten zur Gänze bezahlt wurde. Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und zusätzlich die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde. Für Teilnahmebestätigungen bei E-Learning Kursen müssen sämtliche Lerninhalte durchgearbeitet werden (Überprüfung durch Log-Files) oder eine Lernzielkontrolle positiv abgeschlossen werden. Details dazu, welche Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung. 

Die neuerliche Ausstellung von Bescheinigungen (als Duplikat) kann aus organisatorischenGründen im Falle von BFI-Teilnahmebestätigungen längstens bis 3 Jahre nach Kursende, im Falle von Zeugnissen bis längstens 7 Jahre nach Kursende von der Prüferschule des BFI der AK Vorarlberg GmbH ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr beträgt € 90,00 (Stand 2025). Bestätigungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden können maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Kurses ausgestellt werden. Die Möglichkeit einer längeren Frist ergibt sich bei Ausbildungen, die eine davon abweichende gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfrist vorsehen. 

Unterrichtseinheiten 
Eine Unterrichtseinheit beinhaltet prinzipiell 50 Minuten Unterricht, wobei Abweichungen in einige – vor allem in  gesetzlicher Natur begründeten – Themenfeldern möglich sind. Lage und Ausmaß der Pausen werden von den Kursleiter:innen in Abstimmung mit der Lerngruppe festgelegt. 

Ausschluss von der Teilnahme am Kurs 
Der Erfolg eines Kurses hängt auch von den Teilnehmer:innen ab. Das BFI der AK Vorarlberg GmbH hat das Recht, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen (z. B. bei mangelnder Erfüllung von bekannt gegebenen Teilnahmevoraussetzungen oder Vorkenntnissen für den jeweiligen Kurs oder bei einem Verhalten, das die Durchführung einzelner Lehrveranstaltungen erheblich stört oder von einem erheblichen Teil der anderen Kursteilnehmer:innen als unzumutbar empfunden wird). In diesem Fall ist die Kursgebühr dennoch voll zu bezahlen bzw. erfolgt keine 
Rückzahlung. 

Datenschutz 
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich BFI-internen Zwecken. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie ein, dass das BFI der AK Vorarlberg GmbH Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Titel, Geburtsdatum, SV-Nummer, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail- Adressen, Zusende- oder Privatadresse) speichern und für Informations- und Werbematerial des BFI der AK Vorarlberg GmbH, wie z.B. die Übermittlung von Informationen, neuen Angeboten, Rückfragen zum Angebot, Kursbuchung und Kursbesuche, verwenden darf. Eine Weitergabe durch das BFI der AK Vorarlberg GmbH erfolgt nur dann und nur im erforderlichen Ausmaß, wenn sie in Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmer:innen erforderlic  ist (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten, Beantragung von Ermäßigungen, ...). Für detaillierte Auskünfte gem. Art 13 DSGVO bzw. der Wahrnehmung von Betroffenenrechten 
verweisen wir auf unsere Homepage (www.bfi-vorarlberg.at) bzw. auf service@bfi-vorarlberg.at

Wissenswertes zu Aufnahmen und Arbeitsunterlagen Das Anfertigen von Bildern, Video- oder Tonaufnahmen von Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist durch die Teilnehmer:innen nicht gestattet. Bei Veranstaltungen werden gegebenenfalls Fotografien und/oder Filme erstellt. Diese Aufnahmen können für Werbezwecke zur Erfüllung des Bildungsauftrages veröffentlicht werden. Auf Verlangen werden solche Aufnahmen gelöscht. Als moderne Serviceleistung besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen für die Verwendung auf Online-Lernplattformen, als Ton- oder Videoaufnahme, aufzuzeichnen. Dies dient den Teilnehmenden und Vortragenden als Mehrwertangebot. Dabei wird vorbehaltlich der/die Trainer:in gefilmt bzw. aufgenommen. Jedoch kann nicht gänzlich unterbunden werden, dass Teilnehmende zu sehen, erkennbar und zu hören sind, wenn sie sich in der Nähe des Aufzeichnungsgerätes befinden. Die Aufnahmen werden im erforderlichen Umfang geschaffen und den Teilnehmer:innen auf der Lernplattform so lange zur Verfügung gestellt, wie dies aufgrund der Dauer bzw. Struktur der Veranstaltung erforderlich ist. Über diesen Zeitraum besteht ein Zugriff auf die Inhalte für die der Lernplattform hinzugefügten Teilnehmer:innen und Trainer:innen. 

Nach dem Ende der Veranstaltung – spätestens nachdem die Aufzeichnungen keinen Nutzen mehr für die Teilnehmer:innen haben – werden die Aufnahmen gelöscht. Entscheidungsträger über die Verwendung der Ton- oder Videoaufnahmen ist das BFI der AK Vorarlberg GmbH. Den  Teilnehmenden obliegt während der Veranstaltung kein Widerspruchsrecht gegen den Einsatz dieses Mehrwertangebots. Dritten den Zugang zur Lernplattform weiterzugeben und jede sonstige missbräuchliche Verwendung der Inhalte ist verboten. 

Haftung 
Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass das BFI der AK Vorarlberg GmbH für Schäden an Personen und Gut, die die Teilnehmer:innen bei Veranstaltungen des BFI der AK Vorarlberg GmbH (Kursen, Seminaren, Vorträgen usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Die Teilnehmer:innen haften für Schäden in den Kurs-, Pausen- und Seminarräumen, die sie selbst verursachen. 

Barrierefreier Zugang 
Wir ermöglichen Menschen mit besonderen Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu unseren öffentlichen Veranstaltungen. Sollten Sie diesbezüglich eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem BFI der AK Vorarlberg GmbH unter 05522/70200 oder unter service@bfi-vorarlberg.at vor Beginn der Veranstaltung. 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand 
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des BFI der AK Vorarlberg GmbH vereinbart. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. 
  

Stand: 21.05.2025  

1 Kalendertage (Samstag, Sonn- und Feiertage inklusive)