Vorbereitungslehrgang zur Buchhalterprüfung

BFI-Buchhalter:in

Die Buchhalterprüfung ist ein Nachweis über fundierte Buchhaltungskenntnisse und damit ein entscheidendes Qualifikationskriterium für Unternehmen. Die Inhalte orientieren sich an den folgenden Anforderungen der staatlichen Buchhalterprüfung:

- Buchungen sowie Bewertungen rund um den Jahreswechsel
- Grundlagen des Jahresabschlusses
- Grundlagen der Kostenrechnung sowie des Kapital- und Zahlungsverkehrs
- Bürgerliches Recht sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht (ESt und USt inkl. Erstellung der UVA)

Der Kurs schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung zur BFI-Buchhalter:in ab, die dem Anforderungsniveau und dem Umfang gem. Bilanzbuchhaltergesetz entspricht. Das Zertifikat dient somit als Qualitätsnachweis und bestätigt Ihre fachlichen Kompetenzen. Die Prüfungsgebühren sind im Kurspreis nicht enthalten.

Ebenfalls können Sie mit dem BFI-Buchhalterzeugnis staatlich anerkannte:r Buchhalter:in werden (nur relevant bei Anstreben der Selbstständigkeit). Dazu müssen Sie den Antrag auf Befreiung von der Fachprüfung (für die Befugnis als Buchhalter:in) bei der WKO einreichen. Die schriftliche Prüfung wird aller Voraussicht nach von der WKO angerechnet (mehr Informationen zum Anrechnungsverfahren auf Anfrage).

Ziele

Mit dem erfolgreichen Absolvieren der BFI-Buchhalterprüfung weisen Sie fundierte Buchhaltungskenntnisse nach - die Prüfung ist ein entscheidendes Qualifikationskriterium für Unternehmen und bringt Ihnen entsprechende Vorteile auf dem Arbeitsmarkt.

Zielgruppe

Alle Personen, die eine in der Wirtschaft anerkannte Buchhalterprüfung absolvieren möchten.

Voraussetzungen

- Nachweis einer 1,5 jährigen Berufstätigkeit im Bereich Rechnungswesen. - Absolvent:innen einer HAK bzw. HLW benötigen den Nachweis einer einjährigen Tätigkeit im Rechnungswesen. - Absolvent:innen einer einschlägigen Hochschule können ohne die Erfüllung von weiteren Voraussetzungen zur Buchhalterprüfung antreten. Jene Personen, die bei Prüfungsantritt noch keine Praxis im Rechnungswesen vorweisen können, erhalten bis zur Vorlage des Nachweises ein provisorisches Zeugnis (Anwärterzeugnis)

Vorkenntnisse

Besuch der Grundlagenkurse (Buchhaltung I-III) oder vergleichbare Kenntnisse aus Schule, Studium oder Berufspraxis. Nutzen Sie unseren Service eines kostenlosen Einstufungstests sowie einer Anmeldeberatung.

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Rebecca Reinhold
Business Campusverantwortliche